Die Fauna in Mecklenburg-Vorpommern
Nicht nur was das jagdbare Wild angeht, nein, auch an Insekten, Amphibien und Vögeln ist Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit der größten Artenvielfalt. Rotwild, Damwild, Reh- und Schwarzwild ziehen ihre Bahnen und in einigen Regionen ist auch Muffelwild zu finden. Baum- und Steinmarder, Fuchs, Dachs, Marderhund und Waschbär sind hier zu Hause und die Vielfalt an Greifvögeln ist kaum zu überbieten. Der mächtige Seeadler, der König der Lüfte und unser deutsches Wappentier, jagt hier an Küste und Binnengewässern und neben verschiedenen Weihen, Schwarz- und Rotmilan ist Mecklenburg-Vorpommern auch das Streifgebiet von Sperber und Habicht, genauso wie für drei Falkenarten. Die Liste der nicht jagdbaren Tierarten ist lang, besonders bei den Vögeln. Rot-, Ring- und Wachholderdrossel sind hier ebenso zu finden wie Pirol, Blau- und Schwarzkehlchen oder der Wiedehopf, um nur einige wenige zu nennen.
Reviergrößen und Bewirtschaftung
In Mecklenburg-Vorpommern ist die durchschnittliche Reviergröße höher als in anderen Bundesländern. Große landwirtschaftlich genutzte Felder wechseln sich mit kleinen Wäldern und Brachen ab, dazu kommen viele Bäche, Flüsse, Seen, Teiche, Weiher und Tümpel. Eine naturgerechte Wildbewirtschaftung steht hier an erster Stelle und nicht von ungefähr gibt es in Mecklenburg-Vorpommern mehr berufsjägergeführte Reviere als in allen anderen Bundesländern.
Die praktische Jagd
Bedingt durch die große Zahl an Hochwild ist die Niederwildjagd und die damit verbundene intensive Prädatorenbejagung und aktive Lebensraumgestaltung nur vereinzelt in Mecklenburg-Vorpommern anzutreffen. Einige Jäger haben sich allerdings auf die Fallen- und die Baujagd spezialisiert und üben diese auch regelmäßig aus. Und auch wenn eine Prädatorenkontrolle in den meisten Revieren in Mecklenburg-Vorpommern nicht die oberste Priorität besitzt, so finden sich trotzdem teilweise gute Bestände an Hasen, Fasanen und Rebhühnern.
Das Landesjagdrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesjagdgesetz MV ergänzt, wie alle anderen Landesjagdrechte auch, das Bundesjagdgesetz (BJagdG). In einigen Fällen weicht es hierbei aber sehr von der Vorlage ab. Zum Beispiel genießt der Dachs in MV keine Schonzeit und auch das Verbot der Nachtjagd auf Rot- und Damwild ist zwischen dem 01. November und 31. Januar aufgehoben (§17 LJagdG MV). Die Bockjagd beginnt inzwischen am 16.04. und endet am 31.01.! Wie sinnvoll das ist und wie intensiv dies ausgenutzt werden sollte, muss jeder Jäger für sich selbst bestimmen. Jagdzeiten sind Kann-, keine Muss-Vorgaben. Kurios im Landesjagdrecht in MV ist die Aufnahme des Nandus, eines südamerikanischen Laufvogels, der um das Jahr 2000 herum aus einem Gehege in der Nähe von Lübeck entwischen konnte und nun eine Populationsgröße erreicht hat, die bejagt werden kann und muss.