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Verantwortungsbewusstes Jagen

Verantwortungsbewusstes Jagen

Wer sich mit Jagdethik und verantwortungsbewusster Jagd beschäftigt, wird in Deutschland sehr schnell auf den Begriff "Waidgerechtigkeit" stoßen. Mit dem Wort "waidgerecht" - oder auch "waidmännisch" - war ursprünglich eine fachgerecht ausgeübte Jagd gemeint. In diesem Sinne waidgerecht handelte also ein Jäger, der sein Handwerk verstand. Seit Ende des 19. Jahrhunderts hat sich der Begriff durch Hinzutreten des Gedankens der Hege sowie des verantwortungsvollen Schutzes des Wildes gewandelt. Heute bezieht sich der Begriff der Waidgerechtigkeit auf drei Aspekte: Der Tierschutzaspekt betrifft die Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind. Der Umweltaspekt fordert vom Jäger die Einbeziehung der Umwelt in ihrer Gesamtheit in sein Denken und Handeln. Der mitmenschliche Aspekt betrifft das anständige Verhalten gegenüber anderen Jägern sowie der nicht die Jagd ausübenden Bevölkerung.

 

Jagdliches Brauchtum

Nicht unter den Begriff der Waidgerechtigkeit fällt das jagdliche Brauchtum, soweit dadurch keine ethischen Pflichtgebote verwirklicht werden. Wer also etwa "über die Strecke tritt", das Wild nicht "verbricht" oder die Waidmannssprache nicht beherrscht, verletzt nicht die Grundsätze der Waldgerechtigkeit, sondern Jagdbräuche.

 

Die Waidgerechtigkeit, ein ungeschriebenes Gesetz

Anders als alle anderen Gesetze in Deutschland ist nirgendwo verbindlich niedergeschrieben, was genau eigentlich "Waidgerechtigkeit" bedeutet. Und trotzdem ist sie die Grundlage allen jagdlichen Handelns und findet in verschiedenen anderen Gesetzen Erwähnung. So steht zum Beispiel im Bundesnaturschutzgesetz §39: "Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten." Und weiter heißt es: "Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten." Auch im Bundesjagdgesetz (BJagdG) wird von Waidgerechtigkeit gesprochen. Direkt in §1 Abs. 3 steht: "Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten." Konkreter wird der Gesetzgeber dann in §19 des BJagdG, wo er in den "sachlichen Verboten" Methoden der Jagd auflistet, die allesamt als "nicht waidgerecht" eingestuft werden.

 

Jagdethik zwischen Tradition und Moderne

Nun hat sich im Laufe der Zeit die Jagd extrem gewandelt. Vorderlader wurden zu Repetierbüchsen, Kimme und Korn weitestgehend von Zielfernrohren ersetzt und durch den Einzug der Nachtsicht- bzw. Wärmebildtechnik eröffnen sich dem modernen Jäger völlig neue jagdliche Möglichkeiten. Und hier scheiden sich nun die Geister, wenn es um Jagdethik geht. Für die einen gelten solche technischen Neuerungen als unethisch und unwaidmännisch, weil sie in ihren Augen die Chancengleichheit zwischen Jäger und Beute sehr zugunsten des Jägers verschieben. Für die anderen sind sie ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Waidgerechtigkeit, ermöglichen sie doch ein noch sichereres Ansprechen und eine bessere Schussabgabe, schlussendlich also eine bessere Möglichkeit, eine sofort tödliche, leidensfreie Kugel anzutragen. Jeder Jäger hat durchaus in vielen jagdethischen Fragen einen Spielraum, was er als waidgerecht und ethisch vertretbar erachtet und was nicht. Besonders ethische Spielregeln, die eher aus der alten Tradition der "Unsportlichkeit" bei der Jagd geboren wurden (wie das Erlegen eines laufenden Fasans oder einer schwimmenden Ente) dürfen durchaus in Frage gestellt werden.

 

Andere Länder, andere Sitten

Wer schon einmal im Ausland gejagt hat, wird festgestellt haben, dass dort der Begriff der Waidgerechtigkeit anders ausgelegt wird als hier bei uns, wenn er denn überhaupt existiert. Einerseits sollten wir uns nicht als die Weltverbesserer aufspielen, die die wahre Deutungshoheit der Waidgerechtigkeit für sich gepachtet haben, andererseits sollte man als Jäger im Ausland aber alles unterlassen, was man selber als unwaidgerecht ablehnt. Wenn in Amerika Schwarzwild vom Helikopter aus bejagt wird, ist das deren gutes Recht, wenn man das aber für sich selbst als unwaidgerecht einstuft, muss man das einfach nicht machen. Man muss also nicht alles mitmachen, aber auch nicht alles verurteilen, was im Ausland anders läuft als bei uns.

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